Maut in der Schweiz für Wohnmobile über 3,5t

Nachdem wir unser Wohnmobil auf 4,1 t aufgelastet haben, ändern sich die Mautgebühren in einigen Ländern für unser Fahrzeug.

Bisher benötigten wir in der Schweiz für ein Wohnmobile unter 3,5 t eine Autobahnvignette. Diese wird einmal pro Jahr gekauft und pauschal bezahlt.

Wohnmobile und schwere Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t müssen in der Schweiz für jeden Tag, an dem sie sich im Land aufhalten, die pauschale Schwerverkehrssteuer (PSVA) bezahlen, unabhängig davon, ob sie gefahren werden oder nicht.

Es bestehen folgende Möglichkeiten, die PSVA zu entrichten:
– für einen bis 30 aufeinander folgende Tage
– für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres
– für einen bis elf aufeinander folgende Monate
– für ein Kalenderjahr

Die PSVA kann via App “PSVA Via APP” registriert und bezahlt werden. Der Mindestbetrag pro Zahlung beträgt 25.- CHF.

Der günstigste Weg von Deutschland nach Italien ist der Weg durch die Schweiz. Hierfür kaufen Sie die “10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres” für derzeit (2024) sFr 32.50. Sie geben in der App dann nur noch das Datum der Durchreise an. Fährt man also an einem Tag nur durch die Schweiz, dann kostet dies nur sFr 3.25. Wenn man nicht alle Fahrten in einem Jahr aufbraucht, dann kann man sich den Restbetrag zurück erstatten lassen.

Sollte man nicht die App verwenden, dann muss die Steuer beim Grenzübertritt in die Schweiz beim Zoll mit dem Formular 15.91 entrichtet werden. Unbemannte Zollämter erfordern, dass Fahrer die Einsatzzentrale der Grenzschutzkorpsregion anrufen, um die nächstgelegene Zahlungsstelle zu finden.

Die Nutzung des Schweizerischen Strassennetzes mit einem PSVA-pflichtigen Fahrzeug ohne gültigen Zahlungsnachweis wird neben der Nachentrichtung der geschuldeten Abgaben mit einer Busse von 100.- CHF bestraft.

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